Bei einem Verkehrsunfall im Ausland stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
da von Jahr zu Jahr immer mehr deutsche Kraftfahrer ins Ausland und nach Polen reisen, häufen sich auch die Verkehrsunfälle, in die Sie in Polen und EU verwickelt werden.
Der geschädigte deutsche Kraftfahrer wird bald merken, dass sich ein Verkehrsunfall in Polen ohne professioneller Hilfe als problematisch erweisen kann.
Sogar Fälle, die zunächst ganz simpel aussehen, können zu zeitraubenden Schadensregulierungen führen.
An dieser Stelle möchten wir uns mit der vorliegenden Informationen bei Ihnen vorstellen und Ihnen unsere Dienstleistungen als zweisprachige deutsch-polnische Kfz - Sachverständige präsentieren.
Unser Verbund von deutschen und polnischen Kfz-Sachverständigen bietet Ihnen bei der Haftpflicht- und Kaskoschadensabwicklung mit Grenzüberschreitung zwischen Deutschland und Polen die nachfolgend dargestellten Vorteile.
Bitte überzeugen Sie sich selbst von unserem Dienstleistungsangebot.
Annahme der Schadenanmeldung und Registrierung in beliebiger Versicherungsfirma
Technische Einschätzung und andere nötige Einschätzungen samt Fotodokumentation
Bestätigung und Belegung des Versicherungsschutzes des Versicherers
Schadenumfang und Grundlage zum Abfindungsanspruch
Beaufsichtigung bei der Schadensbehebung und Beglaubigung des Umfangs der durchgeführten Reparatur im Verhältnis zu deren Umfang bei der technischen Einschätzung
Vorbereitung der kompletten Dokumentation mit Reparaturkostenabrechnung und Festlegung der Höhe der Abfindung
Beaufsichtigung der Auszahlung der Entschädigung von Versicherungsfirmen
Betreuung und Anmeldung der Verkehrsunfälle bei Versicherungsfirmen
Vorbereitung der Dokumentation für Gerichtsverfahrenzwecke ; ganz Europa
Wir erledigen alles in ganz Europa
in Extremlagen erhalten wir innerhalb von 5 Tagen Vorschüsse für die Reparatur von der Haftpflichtversicherung des Täters – Grüne Karte
Wir unterstützen Blech- Lackierwerkstätten mit Rechts- und Technikwissen im Bereich der Verkehrsunfallbehebung , insbesondere mit Berücksichtigung der zustehenden Rechte der Seiten beim Abwicklung der Schadenbehebung in Finanzsachen aus dem Versicherungsschein.